Danke Nugget,
im ersten Link finde ich die beiden Kommentare nicht schlecht.
Habe mir den Film nochmal auf einem Link aus der Google-Sammlung
angesehen.
Da ist etwas größer dargestellt, dass der Film im Youtube unter dem
" Oberbegriff: Salomonisches Urteil..." "
läuft.
Un der Archi sagt :" Da hat ihm das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen...."
Daraus schließe ich, dass der Angeklagte einverstanden war.
Ansonsten hätte diese Art der Rechtsfindung auf dem Prüfstand keine Chance.
Jetzt kann man sich natürlich streiten, ob der Angeklagte nicht zu allem
ja und Amen gesagt hätte nur um einen Teil seiner Funde zurückzubekommen
und die Strafe zu überleben.
(Vielleicht hatte die Zustimmung Auswirkungen auf das Strafmaß, oder war das ein Zivilprozeß
wegen der Eigentumsansprüche?)
Der Rest wurde immerhin hälftig mit dem Staat geteilt.
Warum eigentlich?
Wenn der mehrere Grundstücke unterwühlt hatte gilt der Eigentumsanspruch der Grundstückseigentümer
auf ihre Hälfte nach BGB doch bis....
............... wie ist das bei uns? 15 Meter?? In manchen anderen Ländern auch bis zum Mittelpunkt der Erde
soweit ich weiß.
Und wenn wie's in einem Begleittext steht, der Fundort auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
nicht festzustellen war, wieso dann automatisch der Staat als hälftiger Eigentümer?
Ich würde gerne die Urteilsbegründung lesen.
Gruß Octavian
Ach ja
@Caddy
ich sehe keine Gefahr für Dein Genick.