Mit Mail von gestern wurde mir mitgeteilt, dass jemand allen Respekt vor mir verloren hat.
Für den Fall, dass ich öffentlich weiter so agiere und ihn als Erpresser bezeichnen würde,
will er meinen Arbeitgeber mit einbeziehen.
Ich kann mich nicht erinnern eine bestimmte Person als Erpresser bezeichnet zu haben.
Da ich vermute, dass sich der Schreiber in meiner allgemeinen Aussage,
***Pituli und ich würden uns durch einen Ex-User nicht erpressen lassen*** ( EX-User gibt es auf diesem Forum ca 240, aber das gilt für alle )
angesprochen fühlt, habe ich diese Aussage redaktionell geändert,
ohne damit zu sagen, ich hätte diesen User als Erpresser bezeichnet.
Soweit das bislang noch nicht klar rüber kam:
Ich wünsche keinerlei Kontakt zu diesem EX-User.
Normalerweise versuche ich das zu vermeiden, aber sofern das nicht aufhört beabsichtige ich
- Erwirkung eines gerichtlichen Kontaktverbots mit Strafandrohung für den Fall des erneuten Verstosses
- bei weiterem Verstoß eine Anzeige wegen Nachstellung.
Zur Information: (Nachzulesen unter
http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html )
§ 238
Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Gruß
Octavian