Sondengänger und Heimatforscher Michael G. hat im letzten Jahr ein fränkisches Gräberfeld entdeckt und dieses vorschriftsmäßig gemeldet. Nun kam es wie es kommen musste. Zwischen dem Finder und dem LfD Hessen konnte keine Einigung bezüglich der finanziellen Entschädigung erzielt werden.
Michael G. verweist auf das Entdeckerrecht und beansprucht auch die noch nicht ausgegrabenen Funde. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es zu einer Klage kommen wird deren Ausgang gravierende Auswirkungen auf alle Sondengänger in Deutschland hat. Neben einigen positiven Punkten birgt die Klage jedoch auch erhebliche Risiken:
Chancen:
-Rechtssicherheit bei der Entdeckung von Schätzen
-Grundlage für Entlohnung/Entschädigung ist geschaffen
-Eventuell kommt es zu einer Entschädingungspraxis nach dem Vorbild von England
Nachteile/Risiken:
-Es könnte die Einführung des Schatzregals in Hessen/NRW/Bayern drohen
-Das Amt vergibt nur noch Genehmigungen, die den völligen Verzicht des Finders an den Funden beinhalten
-Es könnte zu unüberschauberen Ansprüchen ehemaliger Entdecker gegenüber späteren Findern kommen
Der letzte Punkt ist besonders zu beachten! Wenn die Klage Erfolg hat, könnte ein Scherbenleser der z.B. in den 80er Jahren eine Römische Villa entdeckt hat, nun alle bis heute auf dem Areal gemachten Funde beanspruchen. Er müsste das LDA nur bitten eine Aufstellung aller durch Sondengänger gemachten Funde zu erstellen. Auf Basis dieser Liste könnte er dann die Herausgabe der Funde oder eine Entschädigung vom jeweiligen Sondengänger fordern.
Die Sondengänger um Michael G. bemängeln, das sich das LfD in letzten Jahren keine hinreichenden Gedanken über eine Entschädingspraxis für Finder gemacht hat. Man hätte ggf. private Sponsoren und Geldgeber gewinnen können, die in einen Fonds einzahlen, der dann für die Erhaltung und den Ankauf wertvoller Funde sorgt.
Michael G., der von dem prozesserfahrenen Walter F. beraten wird, klagt in einer zweiten Klage auch gegen die Ungleichbehandlung bei der Genehmigungsvergabe in Hessen. Ihm wurde die Suche im Wald (ungestörter Boden) verweigert, während diverse andere Sondengänger eben diese erhalten.