Hallo Leute,
ich habe den Eindruck, dass jeder aus seiner Sicht und seinen Erfahrungen verschiedene Unsachlichkeiten
emotional bedingt hier einbringt.
Zum ersten, das was ich als Vorschlag im Ursprungsbeitrag formuliert habe
spiegelt meine Meinung wieder.
Ich habe nicht behauptet, das sei die ultimative Lösung aller Probleme.
Deshalb steht ja auch direkt dahinter:
""
So oder so ähnlich oder mit Zusätzen oder Änderungen könnte ich mir vorstellen,...""
und ich bin froh, dass wenigstens Jörg diesen Vorschlag für
diskussionswürdig hält.
Das heißt ja nicht, dass jeder damit einverstanden sein muß.
Wenn sich viele über sowas unterhalten, ihre Bedenken einbringen, Alternativen
aufzeigen etc. kann man es oft schaffen am Schluß was rauszukriegen, was jedem paßt.
Das nennt man dann
KONSENS, und die, die bereit sind auch andere Meinungen wenigstens zu überdenken
und ggflls zu akzeptieren, die nennt man
konsensfähig.
Entscheidend wäre aber, dass man mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern einen Konens
findet, weil wenn wir uns gegenseitig glücklich reden bringt das gar nix.
Zu den Eigentumsregelungen:
Es ist mir schon als Kind beigebracht worden ( ohne zu bewerten ob das gut oder schlecht ist ),
dass man wenn man was haben will, meist auch was bringen muss.
In der freien Wirtschaft ist das auch so.
Wer was will muss was tun, oder was bezahlen oder irgendeinen Ausgleich schaffen.
Nun ist es schwer die Wissenschaft mit der Wirtschaft unter einen Hut zu bringen.
Natürlich ist es blöd, wenn man Kosten für eine Bergung bezahlen muß.
Aber wenn man Eigentum an einer Sache haben will, hat man auch (finanzielle) Verantwortung.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, ging es bei dem aktuellen Rechtsstreit ja um die
Entdecker- und damit Eigentumsansprüche, auch bzgl. der Folgeeinnahmen für Publikationen,
Kalender etc.
Wer nun sagt, diese Kosten (Bergung/Restaurierung) sollen voll zu Lasten des Amtes gehen,
das soll aber anschließend gefälligst die Sachen kostenfrei an den Entdecker rausrücken, der hat meiner
Meinung nach diesen Teil der (kapitalistischen) Welt nicht verstanden.
Wie ist denn das, wenn ein solcher Fund später Schaden durch falsche Aufbewahrung etc nimmt.
Trägt man den dann zum Amt und sagt: " Restaurier gefälligst auf Deine Kosten und gib's wieder her.
Ihr seid schließlich die Fachleute für's Restaurieren?"
Das kann wohl nicht Euer Ernst sein.
@Pottina,
dass Du meine Vorschläge für Schwachsinn hälst,
damit kann ich leben, muss ja nicht jeder meiner Meinung sein.
Mit Teilen Deiner Begründungen habe ich aber ein Verständnisproblem.
Weshalb sollte der Finder sich an der wissenschaftlichen Bearbeitung (dazu gehört auch das Bergen, das sehr Zeitaufwendig und teuer ist) beteiligen?
Wenn es den Ämtern nur um die materiellen Dinge geht(wie es sehr oft den Anschein hat), dann sollen sie doch einfach den Finder die Dinge ausbuddeln lassen.
Das spart Geld.
Es ist aber der Job der Archäologen, dafür werden sie bezahlt.Ich weiß schon, wie aufwendig das Bergen ist, der Entdecker braucht ja keine Eigentumsansprüche
geltend zu machen, dann muss er auch keine Bergekosten bezahlen.
Zu Deiner Äußerung:
""Dort wurden die Genehmigungen nur bis März verlängert und es werden keine Neuen mehr ausgestellt, weil sich einiges ändern soll. Das, ohne irgend einen Streitfall""Es gibt aber soweit ich weiß in RLP regionale Unterschiede.
Trier und Speyer erteilen Genehmigungen wie auch Du sicher weißt.
Mainz erteilt keine und Koblenz weiß ich nicht.
Vielleicht soll eine einheitliche, landesweite Regelung her, die der scheidende Landeskonservator noch kurz vor Schluß
unter Dach und Fach bringen will.
Das fände ich schade, weil eine Änderung zum "Trierer Modell" würde ich eher begrüßen.
Im vorliegenden Fall stellt sich Micha's Frage in RLP eh nicht, weil dort das Schatzregal gilt und somit die
Eigentumsansprüche eindeutig geregelt sind.
@Profiler
Wenn Du schreibst:
""Im Falle eines Münzschatzfundes indem das Amt nach Hinweis des Finders den Hauptteil
mit Münzen ausgräbt, nur um evtl. etwas über die Verbergungsart oder den Grund zu erfahren,
ist es auch Undenkbar diese Kosten dann dem Finder in Rechnung zu stellen, zudem ihm die eigene Grabung ja
auch durch das Gesetz der selben Behörde untersagt ist. Dazu kommt in dem Fall noch das das Amt ja auch sein
Eingentum mit ausgräbt.""Natürlich wird das Amt nicht generell die Ausgrabungskosten dem Entdecker in Rechnung stellen.
Aber wenn der Entdecker seinen Teil in Besitz nehmen will, muss er auch seinen Teil an den Erlangungskosten
tragen.
Ansonsten stimme ich Dir vollkommen zu, da muss man knallhart kalkulieren,
was ist mir der Fund wert?
Das ist wie auf'm Flohmarkt,
was mir zu teuer ist lasse ich dort, aber wenn's ein anderer haben will und bereit ist die "Bergung" zu bezahlen,
kann er das ja für sich so entscheiden.
Da bin ich auch nicht böse, dass er's sich kauft/bezahlt und mir danach nicht schenkt.
""Dieses Beispiel von Dir mit meinem Fall gleichzusetzen geht gar nicht.
Wenn ich es selber ausgraben dürfte würde ich dieses sehr gerne tun, aber dann nach meinen Regeln!""Versteh' ich nicht,
vergleichen darf man's nicht, aber genauso machen willst Du's, nämlich " nach Deinen Regeln "
Und zu der Äußerung:
""Deine Unterstellung las ich eindeutig unterschwellig in Deinem heute geschriebenen Beitrag im SF, kann ich gerne zitieren.""Äußerungen aus anderen Foren bitte ich auch auf diesen Foren zu diskutieren.Gruß Octavian