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Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Allgemeines zum Thema Schatzsuche, Heimatforschung, Hobbyarchäolgie und Sondengehen.

Moderator: Octavian

Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Di 14 Dez, 2010 11:25

Bald wird nicht mehr hadrianisch geteilt Auch in Hessen soll das Schatzregal eingeführt werden - kurz nach der Entdeckung der Reiterstatue des Trajan. Von Karen Allihn

FRANKFURT, 13. Dezember. Der Wind weht heisere Rufe, Peitschenknallen, Pferdewiehern heran. Die römische Familie am Straßenrand erstarrt; hastig stellt der Vater den Geldkasten auf den Grund der frisch ausgehobenen Grube. Die Frau zieht ihren goldenen neuneckigen Ring vom Finger und wirft ihn hinab, die Tochter lässt einen Silberring folgen, der Sohn einen Reitersporn. Schließlich löst der Vater eine Gewandnadel und legt sie auf den Schatz, bevor er das Loch zuschaufelt und mit Frau und Kindern den Ochsenkarren besteigt - im Jahr 260 nach Christus auf der Flucht vor marodierenden Germanen in der sich gerade samt Limes auflösenden römischen Provinz Germania superior.

Die römische Familie hat ihre Schätze nicht wiedergesehen. Auch ein plündernder Germanen-Trupp musste seine 130 Meter entfernt verborgenen Reste einer bronzenen Reiterstatue für immer zurücklassen - direkt neben der Straße im heutigen Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach, die einst zum Hauptort jener Provinz, der Civitas Ulpia Taunensium Nida, führte. Mehr als 17 Jahrhunderte lang ruhten die wertvollen Stücke im Boden. Im Jahr 2010 nach Christus nun geben sie, in der vergangenen Woche in Frankfurt präsentiert, möglicherweise den letzten Anstoß für die Einführung des Schatzregals in Hessen.

Nach dieser rechtlichen Regelung wird herrenloses Gut, das bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgen war, mit seinem Auffinden Eigentum des Staates, ohne dass dazu ein weiterer Übertragungsakt erforderlich ist. Die Regelung gilt in allen Bundesländern - außer in Bayern, Nordrhein-Westfalen und eben Hessen. Hier gilt noch die Hadrianische Teilung, die auf römisches Recht zurückgeht und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist. Sie legt als Eigentümer eines herrenlosen Fundstücks zur einen Hälfte den Finder fest und zur anderen den "Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war". Bei archäologischen Funden in Hessen gilt also: Die eine Hälfte gehört dem Entdecker, die andere dem Eigentümer des Bodens, in dem das Stück steckte.

Nach Informationen dieser Zeitung soll sich das nun ändern: Vielleicht noch diese Woche, spätestens im Januar soll ein Gesetzentwurf zur Einführung des Schatzregals in den Hessischen Landtag eingebracht werden. Hat doch das Land Hessen immer wieder Hunderttausende Euro zahlen müssen, um archäologische Funde von privaten Eigentümern auszulösen: 70000 Euro allein, wie der hessische Landesarchäologe Egon Schallmayer berichtet, auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens für die Statue des Keltenfürsten vom Glauberg und 150 000 Euro für die Grabbeigaben aus den Fürstengrabhügeln am Rande der Wetterau.

Auch der im Sommer 2009 im nordhessischen Waldgirmes geborgene Teil einer römischen Reiterstatue des Augustus, der vergoldete Bronzekopf eines vorwärtsdrängenden Hengstes mit reichverziertem Zaumzeug, gehört zur Hälfte dem Grundeigentümer. Für die Auslösung des Schädels sowie weiterer wertvoller Relikte rechnet die Ausgräberin Gabriele Rasbach von der Römisch-Germanischen Kommission (RGK) des Deutschen Archäologischen Instituts mit einer sechsstelligen Summe. Noch sei der Vorgang jedoch nicht abgeschlossen.

Für die Frankfurter Reiterstatue, höchstwahrscheinlich Kaiser Trajans und einst auf dem Forum von Nida aufgestellt, und für den Schatz von 107 römischen Silbermünzen ist mit Ähnlichem zu rechnen. War es doch der lizenzierte Sondengänger Roberto Carelli, dessen Metallsuchgerät neben der alten Römerstraße piepste - nachdem irgendwann ein Pflug den verrotteten Geldkasten und den Bronzehort erfasst und Teile an die Oberfläche befördert haben mag. Das Denkmalamt stellte sogleich Nachgrabungen an - die Archäologen jubeln über eine Sensation.

Allerdings könnte es geschehen, dass die wertvollen Stücke, die noch bis zum 16. Januar 2011 im Frankfurter Archäologischen Museum zu sehen sind, der Öffentlichkeit auf Dauer vorenthalten werden müssen. Es sei nicht ausgeschlossen, sagt die Leiterin des Frankfurter Denkmalamts, Andrea Hampel, "dass die Funde nicht ausgestellt werden können". Denn die Frage, wem sie gehören, muss noch geklärt werden. Für die eine Hälfte ist sicher: Sie gehört nach Hadrianischer Teilung dem Besitzer des Grund und Bodens, der Frankfurter Waisenhaus-Stiftung. Deren Direktor Peter Gerdon stellt dem Museum eine kostenlose Dauerleihgabe in Aussicht.

Für die gesamte andere Hälfte sieht sich der Entdecker Roberto Carelli als Eigentümer. Da es sich jedoch nicht um einen geschlossenen Fund handele, so Egon Schallmayer, sondern ein Teil der Relikte aus den Nachgrabungen des Denkmalamts stamme, gehöre dem Amt die Hälfte der Hälfte. Inzwischen hat Carelli, der überzeugt ist, dass sein Anspruch über die selbst gefundenen 42 Statuen-Bruchstücke und 40 Münzen hinausgehe, einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Weil das Denkmalamt mitgeteilt habe, er habe nur Anspruch auf die selbst gefundenen Münzen, möchte er nun seine "Entdeckerrechte" geltend machen. Bis jetzt habe er keine schriftliche Bestätigung, dass er der Entdecker sei. "Das ist doch nicht fair. Der Münzschatz gehört nicht dem Amt."

Damit in solchen Fragen endlich Rechtssicherheit entsteht, hält der hessische Landesarchäologe die Einführung des Schatzregals für wichtig: "So nah wie jetzt waren wir noch nie dran." Die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann (CDU), unterstützt die Pläne.

Die Sorge, dass archäologische Funde, etwa von Sondengängern, nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr gemeldet würden, teilt sie ebensowenig wie Egon Schallmayer und dessen Kollege Dieter Planck, der ehemalige Landesarchäologe von Baden-Württemberg. Es habe, so Planck, "keinen Unterschied zwischen der Zeit vor und nach 1972 gegeben", als dort das Schatzregal eingeführt worden sei. Eine Meldepflicht für "Funde von hervorragendem wissenschaftlichem Wert" gebe es ohnehin, auch würden von den Denkmalpflegern Fundprämien gezahlt. Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Münzenhändler, Stefan Sonntag, hält dagegen nichts von einer Einführung des Schatzregals - es befördere lediglich den Schwarzhandel.


Text: F.A.Z., 14.12.2010, Nr. 291 / Seite 9
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon PICUS » Di 14 Dez, 2010 12:43

Hallo zusammen,auch nochmals meine Klarstellung,da es mir wichtig ist ,
nur eins zu dieser Darstellung des Berichtes.Das einzigste was an den Textauszug stimmt und richtig ist, war die Anzahl der Bruchstücke!! Es ist eine Verdrehung der Tatsachen!!! Nun denn ,so ist das halt,werde in Zukunft ertmal überprüfen was vorangegangene Berichte jener Reporter sind!

s.Unten. noch so ein "Objektiver"Bericht von Ihr!!
KAREN ALLIHN: "Gräber in Mondlandschaften. Schatzsuchen und Sondengänger rauben wichtige archäologische Stätten aus." In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 194, 22.8.2000, S. 14.

Mehr gibt es nicht zu sagen

Bob-

Ich möchte das nur hiermit klarstellen in allen Forums bevor wieder eine Gerüchte Küche entsteht!
PICUS
 

Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Octavian » Mi 15 Dez, 2010 13:55

Es gilt immer die gesetzliche Regelung, die zum Zeitpunkt des Ereignisses
gültig war,
d.h. man kann nicht rückwärts unter das Schatzregal fallen.

es könnte höchstens schwierig werden, nachzuweisen, dass ein Fund vor Eintritt des
Schatzregals stattgefunden hat.
Möglicherweise wird sowas in einer Art "Übergangsregelung" festgelegt.

D.h. wenn heute kein Schatzregal gilt und ein Schatz bereits gefunden ist,
gilt das Fundrecht nach BGB, also die hadriansche Teilung, und da
kann ein morgen in Kraft tretendes Schatzregal nix dran ändern.

Das ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz im deutschen Recht.

Gruß Octavian
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Fr 17 Dez, 2010 21:37

Schau an, das habe ich gerade im Netz gefunden und zu meinem Erstaunen festgestellt das diese
Diskussion um ein Schatzregal 2004 schon einmal geführt wurde. Sachen gibts!

http://www.altertumsforschung.de/foren/ ... s/17.shtml


Gruß
Micha
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Octavian » Fr 17 Dez, 2010 23:29

Caddy hat geschrieben:
Profiler hat geschrieben:Schau an, das habe ich gerade im Netz gefunden und zu meinem Erstaunen festgestellt das diese
Diskussion um ein Schatzregal 2004 schon einmal geführt wurde. Sachen gibts!

http://www.altertumsforschung.de/foren/ ... s/17.shtml


Gruß
Micha


Ja und Micha ??
Was möchtest Du damit aussagen ?
Ist das wieder so ein dahingeworfener Brocken zur Aufruhr, wie in letzter Zeit öfter geschehen, obwohl Du doch Deine Ruhe haben möchtest ?

Ich verstehe Dich nicht mehr .

Caddy


DITO :fies:
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Sa 18 Dez, 2010 11:00

Ich weiß nicht was Ihr für ein Problem damit habt. Ich habe gestern festgestellt das es 2004
schonmal die gleiche Debatte gab und wollte das mitteilen. Im übrigen habe ich noch mehr
darüber gefunden. Herr Schallmeyer hatte dies anscheinend schon lange geplant. Das habe ich
auch noch gefunden:
Archäologie, Interview mit Egon Schallmayer vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen
ZITAT aus Frankfurter Rundschau vom 22 oder 23.08.2007

"Die Guten ins Boot nehmen "
Egon Schallmayer (FR)
Schatzsucher, Hobbyarchäologe oder Hobbyarchäologen. Machen Sie da noch einen Unterschied?
Schatzsucher sind oft am Einzelobjekt interessiert und nicht am Fundzusammenhang, aus dem Archäologen wissenschaftliche Erkenntnisse ziehen. Man muss genau prüfen, wenn man ehrenamtliche Mitarbeiter aus der Schatzsucherszene rekrutiert und hinterfragen, ob sie gefundene Stücke meistbietend verkaufen wollen. Es gibt verschiedene Kategorien. Uns sind die am liebsten, die mit uns zusammenarbeiten wollen.
Was halten Sie von den privaten Sondengängern?
Sondengänger an sich sind weder gut noch böse. Wenn sie ohne Wissen des Grundeigentümers und Nachforschungsgenehmigung Funde bergen und verkaufen, können sie sich der Hehlerei oder Unterschlagung strafbar machen. Vielen ist das nicht klar. Aber ein mündiger Bürger sollte wissen, was er tut. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Wir können uns vorstellen, so etwas wie einen Führerschein für Sonden einzuführen.
Wie wollen Sie die Schäden minimieren?
Wir operieren in Hessen auf einer gesetzlichen Grundlage, die kein Schatzregal kennt, wonach archäologische Funde eo ipso dem Land oder bei Grabungen durch das Amt, wenigsten dem Amt gehören. Hier gehören Funde zu einer Hälfte dem Finder und zur anderen dem Bodeneigentümer. Das gilt es zu überdenken.
Will Hessen das Schatzregal?
Das kleine Schatzregal wäre eine Kompromisslösung. Das große Schatzregal birgt die Gefahr, dass Leute, die nichts behalten dürfen, auch nichts mehr melden werden. Den klassischen Hobbyarchäologe, der aus der Sucht heraus agiert, kriegen sie ohnehin nicht kontrolliert.
Was ist mit der Ausbildung von passionierten Schatzsuchern?
Nachforschungen kann nur durchführen, wer eine denkmalfachliche Eignung hat. Die müssen wir prüfen. Dazu haben wir Kategorien entworfen, die juristisch nachvollziehbar sind. Wir legen Wert auf wissenschaftlich verwertbare Berichte. Wir wollen die Guten ins Boot nehmen und den Schlechten zeigen, wo sie falsch handeln.
Wie viele lizensierte Sondengänger verträgt Hessen?
Wir versuchen das zu steuern, indem wir den Leuten nur einen bestimmten Bereich zur Nachforschung zur Verfügung stellen. Das Land ist groß genug. Nach einer gewissen Zeit wird man sehen, dass sich die Spreu vom Weizen trennt.
Viele Schatzsucher fühlen sich zu Unrecht diffamiert.
Als aufgeklärter Mensch weiß ich, welche Rechte ich habe und kann nicht sagen: "Ich bin viel zu dumm, das alles zu kapieren." Was nicht heißt, dass ich die Faszination des Schatzsuchens, die man ja auch der Wissenschaft unterstellt, nicht verstehen kann.
Können Sie die bislang entstandenen Schäden beziffern?
Die ideellen Schäden sind enorm, wenn sie ein Fundstück aus ihrem Kontext reißen. Es gibt Berechnungen, die den materiellen Schaden im zwei-, bis dreistelligen Millionenbereich sehen. Das ist eine beträchtliche Summe an verlorenem Volksvermögen.
Interview: Sebastian Gehrmann

Quelle: Denkmalpflege 3-2008, S. 2 ff, (Auszug), Autor: Egon Schallmayer

Die Idee des § 984 BGB, dass der Eigentümer der verborgenen Sache und deren Entdecker Miteigentümer des Schatzes werden, geht auf das römische Recht zurück und wird "hadrianische Teilung" genannt. In der Praxis ergibt sich durch die allein mögliche Anwendung des Schatzfundparagrafen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, dass z. B. selbst bei einer staatlichen Grabung das Land nur jeweils die Hälfte des Eigentums erwerben kann. Wenn man das Gesamtobjekt in öffentlichen Besitz bringen möchte, muss die andere Hälfte durch Abfindung hinzuerworben werden. Dies führte beispielsweise in Hessen im Fall der keltischen Fürstengräber vom Glauberg dazu, dass diese mittlerweile für die Landesbevölkerung ungemein Identität stiftenden Funde vom Land Hessen selbst mit viel Geld angekauft werden mussten. Damit ist der wohlmeinende Sinn des § 984 BGB ad absurdum geführt!
Im Fall der staatlichen Grabungen lässt sich in den meisten Fällen eine Eigentumsregelung finden, da die meisten Grabungen infolge öffentlicher Baumaßnahmen notwendig werden. Die Ei nigung mit den dabei beteiligten übrigen Trägem öffentlicher Belange führt in der Regel zu keinerlei Schwierigkeiten. Das zentrale Problem des Schatzfundparagrafen nach BGB stellt der Umstand dar, dass der gesetzliche Eigentumserwerb selbst dann eintritt, wenn die Bloßlegung, Entdeckung oder Besitzbegründung rechtswidrig war. "Unter der Herrschaft von § 984 BGB wird nämlich der ,Hobbyarchäologe' selbst als Krimineller bei gezielter Entdeckung durch den Entdeckeranteil sogar noch am Schatzfund belohnt. Die Schatzfund-Regelung in Deutschland begünstigt (ungewollt) den unerlaubten Umgang mit archäologischen Funden. Denn selbst in den Bundesländern mit Schatzregal bewirkt sie, dass die Belohnung des Täters nicht völlig auszuschließen ist, weil das Schatzregal der öffentlichen Hand grundsätzlich nur dann das Eigentum an einem Fund zuweist, wenn ausreichende inhaltliche Gründe vorliegen. Unabhängig davon "hinterlässt die Vorstellung, dass von der öffentlichen Hand finanzierte Ausgrabungen notwendigerweise zur privaten Gewinnmaximierung führen, weil für die dabei zutage getretenen Bodenfunde, sofern sie in eine öffentliche Sammlung gelangen sollen, Entschädigung gezahlt werden muss, nicht nur bei den Archäologen einen faden Nachgeschmack." Sie erscheint einfach abwegig! Die Juristen schlagen deshalb entweder die Einführung des Schatzregals in allen Landesdenkmalschutzgesetzen vor oder empfehlen eine Ergänzung des § 984 BGB dahingehend, dass nicht der ohne Genehmigung suchende, mit unerlaubten Mitteln arbeitende Finder, sondern der Staat bzw. das Land den Entdeckeranteil erhält. Hinzuzufügen wäre, dass bei einer staatlichen Grabung die andere Schatzhälfte auch dem Land gehören müsste.

http://mitglied.multimania.de/GemeindeN ... ubgrab.htm



http://www.zeit.de/2010/16/Acker-Schatzsuche-Kasten

Das habe ich erst gestern im Netz gelesen. Für mich ist es eine Genugtuung zu sehen das von der Einführung eines SR schon lange geredet wird und es
wohl neben meiner Klage , die erst seit Anfang des Jahres läuft, noch viele andere Gründe dafür gibt. Das kommt jetzt allmählich ans Licht.

Gruß
Micha
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Sa 18 Dez, 2010 14:21

Kelte68 hat geschrieben:das SR gibt es ja auch schon länger als deine klage micha
daher finde ich es eher normal das darüber schon geredet wurde!!!



Ich hatte von diesen vorangegangenen Diskussionen die das BL Hessen betreffen noch nichts gewusst!

http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/8? ... d2i1ttruc7

Gruß
Micha
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Sa 18 Dez, 2010 17:16

Hallo Caddy, ich habe mich erst im Februar diesen Jahres in den Foren angemeldet und mich vorher auch nie dafür interessiert.
Seit Februar bin ich größtenteils mit meiner Klage konfrontiert worden bis man mich zuletzt für das Regal allein verantwortlich
machen wollte. Bei der ganzen Diskussion hat mich nicht einer darauf hingewiesen das es darüber schon einmal diese Diskussion im Forum gab,
bzw. auf die Zeitungsartikel in denen sich Schallmeyer darüber ausgelassen hat. Davon habe ich tatsächlich erst jetzt beim googeln erfahren.
Umso mehr muß ich darüber den Kopf schütteln. Ich wusste lediglich von Walter das schon einmal ein Brief (wohl der von der VDSH) sowie
ein Schriftsatz von Walter in Bezug auf das SR an ein Ministerium gesendet wurden. Den Inhalt kannte ich auch noch nicht, genauso
wenig wie den damaligen Anlass für die Debatte.

Gruß
Micha
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Pituli » Sa 18 Dez, 2010 19:01

nun, wenn Schallmeier und Walter das wussten aber Gehrking nicht...... ??????
Dann ist das so zu verstehen das M. Gehrking unvorbereitet einen Prozess angefangen hat :respekt:

gruß
Pituli

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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Sa 18 Dez, 2010 20:00

Und sonst gehts oder was? Was hat das mit Vorbereitungen für meinen Prozess zu tun?
Was für Vorbereitungen und warum sollte ich mich vorher über etwas informieren was
keinen Einfluss auf meine Klage hat, was gar nicht existent ist?
Verstehe nicht ganz worüber Ihr spottet.
Im übrigen haben "Wir" beschlossen auf eigenen Wegen etwas gegen das SR zu unternehmen,
die Foren werden nicht weiter angehalten sein, denn da kann man leider nichts bewirken.

Gruß
Micha
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Octavian » Sa 18 Dez, 2010 20:22

Profiler hat geschrieben:Hallo Caddy, ich habe mich erst im Februar diesen Jahres in den Foren angemeldet und mich vorher auch nie dafür interessiert.
Seit Februar bin ich größtenteils mit meiner Klage konfrontiert worden bis man mich zuletzt für das Regal allein verantwortlich
machen wollte. Bei der ganzen Diskussion hat mich nicht einer darauf hingewiesen das es darüber schon einmal diese Diskussion im Forum gab,
bzw. auf die Zeitungsartikel in denen sich Schallmeyer darüber ausgelassen hat. Davon habe ich tatsächlich erst jetzt beim googeln erfahren.
Umso mehr muß ich darüber den Kopf schütteln. Ich wusste lediglich von Walter das schon einmal ein Brief (wohl der von der VDSH) sowie
ein Schriftsatz von Walter in Bezug auf das SR an ein Ministerium gesendet wurden. Den Inhalt kannte ich auch noch nicht, genauso
wenig wie den damaligen Anlass für die Debatte.

Gruß
Micha


Oh, da habe ich Dich die ganze Zeit falsch verstanden.
Ich hatte gedacht Du suchst seit etlichen Jahren mit Genehmigung und hättest regelmäßigen Kontakt mit dem Amt.


Die Thematik ist ganz und gar nicht neu und man hat bereits vor 5-6 Jahren, als ich begann mich auf Foren
zu betätigen darüber spekuliert, wie lange die drei verbliebenen Bundesländer noch "schatzregalfrei" bleiben würden,
weil immer wieder völlig reizlose Sucher ohne jede Rücksicht auf nichtmetallische Funde "auf- und ausgeräumt" haben,
und man den "Ausverkauf" von Funden auf Plattformen wie e-bay etc unterbinden wollte, bzw. dann automatisch
eine rechtl. Handhabe gegen Verkäufer gemutmaßt wurde (Fund-Unterschlagung etc), was durch inzwischen ergangene anderslautende Urteile widerlegt wurde.

Der Walter sollte das aber auch alles gewußt haben, er hat sich doch immer sehr aktiv mit der Materie
befasst, wenn ich das richtig verfolgt habe.

Gruß Octavian
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Re: Artikel über das Schatzregal in d. FAZ

Beitragvon Profiler » Sa 18 Dez, 2010 21:25

Ich hatte gedacht Du suchst seit etlichen Jahren mit Genehmigung und hättest regelmäßigen Kontakt mit dem Amt.

So ist es auch aber was hat das damit zu tun das ich vorgenannte Zeitungsberichte und Diskussionen nicht kannte?
Keiner redet über den Inhalt der Berichte aber alle reden mit mir?
Was soll das? Bleibt doch mal beim Thema!
So bewegt sich alles immer wieder im Kreis und das kann man sich auch sparen.
Gruß
Micha
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