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Suche in RLP

Allgemeines zum Thema Schatzsuche, Heimatforschung, Hobbyarchäolgie und Sondengehen.

Moderator: Octavian

Re: hallo

Beitragvon Pituli » Sa 05 Mär, 2011 20:23

Maulwurf72 hat geschrieben:ahso.. gehste auch gern angeln? :-)

liebe Grüße



kommt darauf anBildwo der Regenbogen endet und ich doch eher den Templerschatz suchen gehe

liebe grüße
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 09:56

Guten Morgen...uii da haste dir viel vorgenommen gelle?? du hab mal noch ne Frage wie issn das mit dem suchen im Wald geregelt??

liebe Grüße
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Re: hallo

Beitragvon Pituli » So 06 Mär, 2011 10:10

Maulwurf72 hat geschrieben:Guten Morgen...uii da haste dir viel vorgenommen gelle?? du hab mal noch ne Frage wie issn das mit dem suchen im Wald geregelt??

liebe Grüße



Das muß Dir jemand anderes beantworten. Ich gehe nicht in den Wald suchen, ist mir auch viel zu anstrengend. Da brauchst Du allemal eine Genehmigung. Hör doch mal bei eurem Förster nach--den musste sowieso fragen. Der kann Dir sicher sagen wer zuständig ist. Ich persönlich mag keine Waldsuche.

liebe Grüße
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 10:19

okii danke villt antwortet ja jemand der was weiß!!

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Re: hallo

Beitragvon Pituli » So 06 Mär, 2011 10:30

Caddy hat geschrieben:Sehr merkwürdiger Thread.... Pituli, Du hast doch oberhalb geschrieben das man überall in Deutschland suchen darf und nur die Genehmigung des Grundstückseigentümer erforderlich ist. Warum sollte das dann im Wald anders sein ?

Caddy
etwas angesäuert


Stimmt Caddy, damit hatte ich nur Felder im Kopf, weil die Waldsuche für mich nicht in Frage kommt. Sorry, kam wohl falsch rüber !

liebe Grüße
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 10:38

ich denke mal das man die genehmigung vom zuständigen Förster braucht und halt auch einiges beachten muß !!! oder weiß jemand was anderes??
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 10:43

sofern sich kein bd drauf befindet oder kein grabungsschutzgebiet ist meint sie bestimmt
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Re: hallo

Beitragvon Octavian » So 06 Mär, 2011 10:45

Ich glaube hier kommt was ganz falsch rüber.

Man kann nicht überall machen was man will, und das hat Pituli sicherlich auch nicht gemeint.

Der Maulwurf hat's oben schonmal geschrieben:

"....wenn man nicht nach Bodendenkmälern sucht. "

Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern gelten die Regelungen des jew. DSchG.

Die Frage nach der Waldsuche ist nicht so einfach zu beantworten.

Generell schränkt das DSchG in RLP ein auf die Suche nach Bodendenkmälern.

Wenn also in einem Wald Bodendenkmäler vorhanden sind verbietet sich die Suche dort.

Weitere Einschränkung sind Grabungsschutzgebiete, die die untere Denkmalpflegebehörde
festlegen darf.

Wo die sind weiß das Amt.

Meines Wissens gibt es in RLP keine spezielle Allgemein-Regelung für den Wald.

Das wird das LDA regeln.

Wenn diese neuen Regelungen des Ministeriums in Hessen in Kraft treten/getreten sind,
sieht das für Hessen anders aus. Darin hat man sich dahingehend geäußert, dass für
den Wald generell keine NFG erteilt werden soll.
Das läßt aber auch noch ein kleines Türchen, weil soll ja nicht darf oder muss heißt.

Also empfiehlt es sich mit der Behörde ins Benehmen zu kommen.
Ein persönliches Gespräch wird die erste Wahl sein, da kann
man am einfachsten alle Zweifel ausräumen.

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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 11:04

ja viele sagen ja immer Wald ist tabu!! Frage mich nur warum??
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 11:28

aber ich finde nirgendwo etwas wo es verbietet!!! weder im Dschg weil es wohl nich zuständig ist !! noch im Bundeswaldgestz und Landeswaldgesetz da ist nur das betreten des Waldes geregelt!!
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Re: Gesetzeslage in RLP

Beitragvon Octavian » So 06 Mär, 2011 11:34

Caddy hat geschrieben:
Wonach dann ? Jetzt bitte nicht Meteorit oder Schlüsselbund ....

Was ist ein Bodendenkmal ? !!


Man kann z.B. Munition aus dem WK II zur Entsorgung suchen,
muss aber die entsprechende Sachkenntnis haben, damit man nicht versehentlich
was mitnimmt, was unter das KWKG fällt, oder z.B. beim KMRD arbeiten,
die dürfen's mitnehmen.

Die Definition des Bodendenkmals steht im DSchG in der Folge § 3, 4, 16 lesen, dann hast Du's.

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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 11:45

Naja Aufpassen muß man schon militaria sucher suchen ja net nach mun und bomben und waffen sind meist zufallsfunde muß man melden polizei und kampfmittelräumdienst!!! wir wollen ja andere relikte finden orden koppelschlösser usw
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 11:47

Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.

Auszug Dschg RlP
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 11:57

meistens findet man ja die sachen schon in der humusschicht und muß garnet tief graben
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Re: hallo

Beitragvon Maulwurf72 » So 06 Mär, 2011 12:39

wenn jemand noch was informatives für mich findet bitte melden !! Danke..
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