Lex Specialis vor Lex Generalis.
Spezielle Regelungen "schlagen" Allgemeine Regelungen.
ist der entscheidende Rechtsgrundsatz.
Dazu kommt eigentlich Bundesrecht (BGB) bricht Landesrecht (LDSchG)
Aber hier gilt,
die Regelung zum Denkmalschutz auf Bundesebene ist die spezielle Regelung,
die den Ländern eine eigene Regelkompetenz überläßt und daraus ergibt sich,
dass die Länder rein rechtlich machen können was sie für richtig halten.
Inwieweit das Ganze zeitgemäß etc ist mag ich nicht kommentieren.
Auch mich ärgert irgendwie, wenn in einem Schatzregalland ein Grundeigentümer einen
sensationellen/wertvollen/interessanten Fund im Garten macht und den dann per
gesetzlicher Regelung an den Staat abtreten soll.
Wo bleibt da die "My-home-is-my-castle-Regel" sprich die
Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Eigentum aus dem GG?
Aber genauso ärgert mich, wenn ich höre/lese, dass eine Himmelsscheibe beim
Verhökern in Basel durch Staatsorgane sichergestellt wird und nur so im Land geblieben
ist, ansosnten vielleicht irgendwo in Übersee in einem Privat-Museeums-Keller gestanden
hätte, ohne dass der reiche Geldsack, der sie sich leisten konnte auch nur ansatzweise überhaupt
gewußt hätte was, außer was "hübschem-alten", er da überhaupt hat.
Ich möchte keinem, nicht sondlern, nicht Archis, nicht Händlern oder sonstwem eine Lanze brechen.
Ich bemühe mich die Dinge aus einer neutralen Sicht zu betrachten und wenn man ehrlich ist,
auch wenn das nicht immer befriedigend klingt, es gibt Argumente für beide Seiten.
Jetzt kann man natürlich sagen, "verkaufst Du Deine BMW auch in Türkei oder Russland und keine sagt was".
Klar kann ich mit meinem Eigentum machen was ich will,
aber bei einzigartigen Kulturgütern hätte ich da etwas Bauchweh.
Schwierig ist nun wieder die Grenze zu ziehen, wo fängt einzigartig an?
Beim Denar, nein, gibt's genug von
seltener Denar, nein, was es im Katalog gibt gibt's mehrfach, sonst wär's nicht im Katalog
.....oder Sesterz, auch nein, gibt's auch genug
.....oder gut erhaltener Sesterz mit Gegenstempel,
gibt's auch jede Menge,
etc etc,
man könnte dann das Ganze mal aus der anderen Richtung betrachten.
Was ist mit der Berliner Museumsinsel?
Gehören die Kulturgüter aus anderen Ländern zu uns ins Museum?
Oder sind die nur ausgeliehen um sie hier zu zeigen?
Zahi Hawass wäre begeistert. Da bin ich sicher.
Also wie gesagt, es gibt Argumente für beide Seiten.
Die aktuelle Rechtslage ist meiner Meinung nach eindeutig.
Länder ohne Schatzregal: hadriansche Teilung nach BGB in Ermangelung einer Spezialregelung,
Länder mit Schatzregal: Eigentumsanspruch des Staates aufgrund Länderspezifischer Spezialregelung, ermöglicht durch Verzicht des Bundes auf nationale Regelung und Zuständigkeits-Übertragung auf die Länder.
Anmerkung: Die Länder müssen von diesem Eigentumsvorbehalt nicht immer Gebrauch machen und können Funde
- dem Finder überlassen (der dann aber wieder nach der hadrianschen Teilung mit dem Grundeigentümer teilen muss)
- dem Finder als Dauerleihgabe überlassen (haupts. um den Verkauf zu vermeiden)
- dem Finder mit der Maßgabe überlassen, eigentumsrechtlich über den Fund nur in Absprache zu verfügen.
Ist mir alles schon begegnet.
So genug theoretisiert.
hab' noch einen Keller voll Zeug zu sortieren und auszumisten.
Schönes Wochenende Octavian